
21.02.2026 Bau-, Planungs und Umweltausschuss
TOP 1 Antrag FW Außenbereichssatzung
Ein interessanter Tagesodnungspunkt, der viel mit Zersiedelung und Klima und Umwelt zu tun hat. Das Thema ist einigermassen komplex, es wurde sehr ausführlich dargestellt. Zur Vertiefung die Präsentation im Bauauschuss – HIER
Der Aussenbereich ist durch §35 BaugGB besonders vor Zersiedelung geschützt. Flächen, die nicht aus Baugebiet ausgewiesen sind können nur unter bestimmten Voraussetzungen bebaut werden. Es ist nicht möglich, Baulücken zu schließen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes wurden die Siedlungen im Außenbereich als Status als potentieller Ortsteil untersucht, z.B. Hitzenhofen. Durch eine Satzung besteht die Möglichkeit, Lücken durch Wohnbebauung zu schließen. Für die Satzung gibt es vier Prüfkriterien (damit sie überhaupt erlassen werden kann): 1, bebauter Bereich im Außenbereich, 2. nicht überwiegende landwirtschaftlich genutzt, 3. Wohnbebauung von einigem Gewicht, 4. Baulücken dürfen nicht zu groß sein.
Das Bauamt hat nun 22 Gebiete ermittelt, für die eine Satzung möglich wäre, davon erfüllen nur 8 die oberen vier Kriterien. Es würde es in den 8 Gebieten ermöglichen, etwa 16 Gebäude zu errichten. Der Vorschlag war: Satzungen nur bei konkreter Anfrage zu erstellen. Der Beschluss umfasste auch noch, dass der Antrag in ausreichendem Masse bearbeitet wurde. Es wurde so angenommen mit zwei Gegenstimmen von FW.
Anmerkung: Es gibt einen konkreten Fall. Stadt / OB bemühen sich intensiv eine Lösung zu finden. Es ist schon verwunderlich, dass die zwei Vertreter der Freien Wähler dagegen gestimmt haben. Das Bauamt hat wahrlich sehr viel Arbeitszeit investiert und die Problematik ausführlich dargestellt. Und eben in Aussicht gestellt, dass bei Bedarf auch gehandelt wird
War für mich / uns interessant, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen: es wurden Gebiete behandelt, sonst nie vorkommen.
Und es zeigt, wie schwierig und eigentlich unsinnig es ist, Einzelinteresse in einem Bauantrag durchzusetzen. Aber es ist Wahlkampf.


TOP 2: Bebauungsplan Allgäuer Straße West
Musste abgesetzt werden, weil die Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange, des Wasserwirtschaftsamts, nicht berücksichtigt worden ist und das Bauamt das kurzfristig nicht mehr einarbeiten konnte. Wurde als Fehler des Amtes bezeichnet, der erst noch geheilt werden müsse.
TOP 3: Top 3 Aufhebung Aufstellungsbeschluss Allgäuer Straße West
Formalie, ist durch Flächennutzungsplan jetzt Wohnbaufläche, was es voerher nicht war
TOP 4: Europastraße Winkeläcker Ost
Das ehemalige Geiger Gelände, hier kann großzügig bebaut werden, da wegen Altlasten nahezu das ganze Gebiet versiegelt werden muss. Es gibt zwei Luftschneisen, dagegen gab es Widerspruch (verlorne Gewerbefläche)
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