
08.03.2026 – DIE LINKE WÄHLEN
Auf der Internetseite der Stadt gibt es alle Infos zur Wahl, inclusive eines interaktiven Wahlzettels. Hier kann schon mal Probe gewählt werden. Es kann DIE LINKE wählen geübt werden.
- HIER alle Infos zur Wahl
- HIER alle zugelassenen Wahlvorschläge mit den Namenslisten
- HIER interaktiver Wahlzettel (zum Üben)
Der Wahlzettel ist verkehrt herum: links stehen CSU, Freie Wähler und AFD, ganz rechts Wahlvorschlag 09 steht DIE LINKE. Du wählst links, wenn du die ganz rechte Spalte oben ankreuzt. Rechts ein Kreuz machen ist in Wirklichkeit LINKS.

LINKE wählen – Wahlvorschlag 09
1. Du willst DIE LINKE wählen (wir wissen, dass du das willst): Kreuze oben Wahlvorschlag Nr 09 – DIE Linke an, dann hat DIE LINKE alle 40 Stimmen. Sie verteilen sich wie unten auf dem Stimmzettel angezeigt.
2. Willst du auf einer anderen Liste Frau Soundso wählen, weil das z.B. deine Chefin ist, kann du ihr bis zu drei Stimmen geben, die LINKE bekommt dann drei Stimmen weniger, die werden von unten her gestrichen – also von oben runter 37 Stimmen.
3. (wir wollen es dir gar nicht verraten): du kannst 40 Stimmen kreuz und quer über den Stimmzettel verteilen (auch drei für eine Person), da muss du aber GENAU mitzählen: vergibst du weniger als 40 Stimmen, verschenkst du Stimmen, vergibt du mehr, als 40 Stimmen wird dein Stimmzettel ungültig.
Daher unseren Vorschlag 1 befolgen – immer die LINKE oben ankreuzen
- Da wir keine 40 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste haben, bekommen die ersten 4, die dreimal genannt sind, immer drei Stimmen, wenn ihr die Liste wählt
- die nächsten 11 Kandidatinnen und Kandidaten stehen 2x auf der Liste, sie bekommen zwei Stimmen bei der Wahl der Liste.


- alle Staatsangehörigen der Europäischen Union,
- die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Memmingen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (i. d. R. Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne) und
- nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Ansonsten ist eine Teilnahme an der Stadtratswahl nur mit Wahlschein möglich.
Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint stimmberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 15. Februar 2026 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?

Besonderheit bei der Stadtratswahl 2026:
Der Tag, ab dem die Ausgabe von Wahlscheinen möglich ist, wurde in § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt.
Briefwahl ab Montag, der 16. Februar 2026!
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag an die Wahlberechtigten herausgegeben werden.
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 15.02.2026 ihre Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.
