Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

Dieses beiden Satzungen haben im Stadtrat doch überraschend zu einigen für Memminger Verhältnissen heftigen Diskussionen geführt. Daher wurde die Entscheidung noch einmal vertagt.

HIER der Entwurf der Satzung

Viele Städte haben bereits seit Jahren bzw. Jahrzehnten eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Memmingen ist da wie oft, sehr spät dran.

Es gibt demnach drei Schutzziele, die die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen können: die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt, den sogenannten Milieuschutz also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.

Hier in Memmingen ist der „kommunale Denkmalschutz“ Grund für die Satzung. Unabhängig vom Landesamt für Denkmalschutz soll die Altstadt von nicht gewollten Änderungen geschützt werden können. Dazu soll auch die zusätzlich zu beschließende Gestaltungsatzung beitragen, in der ein Kanon von Elementen festgelegt ist, die eingesetzt werden dürfen.

Hier sollen nun Vorteile und Nachteile dieser Satzungen dargestellt werden.

Vorteile

  • Die Altstadt kann leichter in seiner „hostorischen“ Form erhalten bleiben
  • Es gibt mehr Zuschuss – Gelder bei Maßnahmen
  • „Bausünden“ der Vergangenheit werden unwahrscheinlicher
  • Die Satzungen legen für jeden nachvollziehbare Regelungen fest
  • Für die Verwaltung ist eine Durchsetzung im Sinne der Erhaltung der Altstadt leichter möglich
  • Die Verwaltung selbst übernimmt die Verantwortung über den Denkmalschutz (bisher Amt für Denkmalschutz)
  • Mit diesen Satzungen ist „längerfristig“ diese Problematik gelöst

Nachteile

  • Es ist für die Eigentümer eine weitere Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit und damit eine Verschärfung der Vorschriften (obwohl dies von der Verwaltung abgestritten wird)
  • Den Leerstand zu beseitigen wird schwieriger, da der finanzielle Aufwand höher wird
  • Durch die Vorschriften für Fenster und Gaupen wird es schwieriger, Leerstände den heutigen Bedürfnissen anzupassen (Licht, Fläche…)
  • Die Bürokratie wird ausgebaut, weil in Zukunft jede Änderung aussen genehmigt werden muß, z.B. Dachflächenfenster.
  • Die Kontrollen werden mehr werden, weil Bürgern dies nicht bewußt wird
  • Die Strafen die ausgesprochen werden können sind im Extremfall sehr hoch
  • Einschränkung der Photovoltaik (nur da wo von der Straße aus nicht sichtbar) – eine Vorschrift die in Zeiten der Klimaerwärmung eigentlich gar nicht geht
  • es verhindert moderne Lösungen in dem Sinn, dass sich Altes und Neues optimal verbindet (Stadthaus Ulm am Münster, Prof. Schattner Bauten in Eichstätt … )
  • Die Altstadt in Memmingen wurde bisher auch schon sehr gut erhalten ohne diese Satzungen – wohl weil den meisten Bürgern die Schönheit immer schon wichtig war
  • es wird auch unklare Fälle und Ausnahmen geben, die Diskussionen nehmen daher nicht ab
  • Dialog und gute Beratung wäre besser als Vorschriften (siehe Architekturforum Allgäu)

Resumee

Dies hier sind in einer ersten Überlegung gesammelte Vor- und Nachteile. Sie ist sicher nicht vollständig. Sollten jemand noch andere Punkte einfallen, gerne melden und unserem Stadtrat Rupert Reisinger mitteilen (rupert.reisinger@t-online.de, oder 0171 2845699).

Nachdem in den 70-er Jahren in alte Städte in wahrstem Sinne Betonbauten geklotzt wurden, und auch in Memmingen wertvolle historische Substanz zerstört wurde, schlägt im Moment das Pendel in die andere Richtung aus: man will so eine Art Museum aus den historischen Altstädten machen. Und es könnte wieder eine Regelung werden, in der finanzkräftige und einflußreichere Eigentümer oder Interessenten mehr durchsetzten können. Der größte Eingriff in die historische Substanz sind die großen Schaufenster für die Läden und da soll sich nichts ändern – Handel und damit Geschäfte sind immens wichtig für das Leben in den Innenstädten (siehe Einzelhandelskonzept).

Links

  • HIER Wikipedia Erhaltungssatzung
  • HIER Wikipedia Gestaltungssatzung
  • HIER Allgäu Architekturforum Randnotiz
  • HIER Karljosef Schattner
  • HIER Glanzlichter moderner Architektur in Eichstädt
  • HIER Stadthaus Ulm
Hier eine Skizze der Altstadt, die durch die beiden Satzungen geschützt werden soll. Die Skizze stammt vom Einkaufskonzept für die Stadt Memmingen.