Frauen in den Bach

Ganz Aktuell

Fischertagsverein legt Berufung ein. HIER in der SZ

Was bisher geschah

Das Urteil in Memmingen ist zum Ersten gefallen. Es wird sicher noch durch einige Instanzen gehen. Aber erst mal ist entschieden:

FRAUEN DÜRFEN AM FISCHERTAG IN DEN BACH JUCKEN!

Begründungen:

  • der gemeinnützige Verein mit rund 4500 Mitgliedern habe in Memmingen eine besondere soziale Machtstellung inne und sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden.
  • Eine männliche Tradition sei kein zulässiger Grund für Diskriminierung
  • Zudem sagte die Richterin, dass die vom Verein angeführte Tradition nicht mehr gegeben und aufgeweicht sei. Und verdeutlichte dies, weil Männer in T-Shirts und Jeans in den Bach springen würden, was auch nicht traditionell sei.
  •  „dass noch nie Frauen in den Bach gesprungen seien“, keine Rechtfertigung wäre. Die Richterin stellte die Artikel 2 (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt…) und 3 (…Männer und Frauen sind gleichberechtigt…..) des Grundgesetzes über die Rechte des Vereins.

Das ist schon erst mal ein großartiger Erfolg der Klägerin, den kaum jemand in erster Instanz beim Amtsgericht Memmingen erwartet hätte.

Die ersten Artikel (erregt Aufmerksamkeit auch überregional)

  • HIER im Spiegel
  • HIER in der SZ
  • HIER in Die Lokale Memmingen
  • HIER in Allgäuer Zeitung

Unterstützt wurde die Klägerin von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“.

  • HIER die Internetseite des Vereins.
  • HIER die Presseerklärung zum Urteil mit weiteren Links
  • HIER Fragen und Antworten zum Fall -sehr interessant

Ein Zitat aus dem Artikel der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“: Der Verein nimmt auch im gesellschaftspolitischen Gefüge Memmingens eine zentrale Stellung ein. Der Fischertag dient auch als Treffpunkt der Kommunalpolitik, wie z.B. der Empfang des Fischerkönigs im Rathaus zeigt. Eine Vielzahl männlicher Stadträte sind Stadtbachfischer und nehmen am Ausfischen teil. Ein Stadtrat hat die Funktion des Oberfischers inne. Insofern ist das Ausfischen auch ein Bestätigungsritual kommunalpolitischer Macht.

Foto von DIE LOKALE Memmingen: Archivfoto: DL/Geiger – siehe auch Artikel DIE LOKALE