von Rupert Reisinger – Referent des Stadtrats für Integration
Der Entwurf für die Integrationssatzung steht. Im Ausschuss für Kultur Bildung und Soziales wurde dem Entwurf zugestimmt. Zeitnah soll sie im Plenum beschlossen werden. Und dann wird die Wahl des Integrationsbeirats so schnell wie möglich erfolgen.
Wie bereits berichtet lagen für den neuen Integrationsbeirat zwei Satzungs-Entwürfe vor.
Zur Geschichte: Es gab eine Informationsveranstaltung zu einem neuen Integrationsbeirat, der den Ausländerbeirat ablösen soll. Auf dieser Veranstaltung wurde ein Arbeitskreis gebildet, um eine neue Satzung auszuarbeiten.
Dieser AK arbeitete mit viel Energie uns Arbeitseinsatz eine Satzung aus, dem stellte die Stadtverwaltung einen eigenen Entwurf entgegen.
Diese beiden Entwürfe standen sich “unversöhnlich” gegenüber, so dass die Gefahr einer Kampfabstimmung bzw. vieler Gegenstimmen bestand. Dies wäre meiner Meinung nach ein extrem schlechter Start für den Integrationsbeirat gewesen.
Da ich neu im Stadtrat war, hatte ich mit beiden Entwürfen direkt nichts zu tun. Konnte mir beide also unvoreingenommen anschauen. Ziel des Arbeitskreises war es, eine Satzung zu schaffen, die dem neuen Integrationsbeirat ein hohes Maß an Selbstständigkeit ermöglich und durch eine direkte allgemeine Wahl eine hohe demokratische Legitimation verschafft.
Der entscheidende “Knoten” war eine allgemeine demokratisch Wahl oder eine Berufung durch den Stadtrat. In Bayern wird der Beirat in der Regel durch Berufung gewählt, in einigen Städten aber auch durch Wahl (z.B. Ingolstadt und Regensburg) – beides ist also möglich.
So konnte ich in Gesprächen mit Vertretern des Arbeitskreises, dann in der Fraktionssprecher Sitzung und letztendlich in der Verhandlung mit Herrn Haldenmayr einen Kompromiss erzielen.
Der AK verzichtete auf diese direkte Wahl, die Gegenforderung war den Integrationsbeirat in seiner Arbeit eigenständiger zu machen.
Hier die wichtigsten Punkte für das eigenständige Arbeiten:
- in der Einleitung heisst es, dass der Beirat in seinen Entscheidungen “unabhängig” ist
- er kann Anträge und Stellungnahmen abgeben, die innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden müssen
- Von den Migrantinnen und Migranten werden 12 Personen gewählt, dazu kommt der OB, Der Referent für Migration und 5 Stadträte (je einer aus jeder Fraktion) Die Migrant*innen haben im Beirat eine Mehrheit von 12 zu 7 (wenn man den Referenten für Integration auf ihre Seite rechnet von 13 zu 6).
- Vorsitzende*r und Stellvertreter*in sind jeweils eine Migrant*in, nicht der OB
- auch das Einberufen und die Tagesordnung erfolgt durch die/den Vorsitzende/n
- der Beirat kann selbstständig beratende Mitglieder hinzuziehen – es sind keine mehr automatisch zugeordnet
- das Abberufen eines Mitgliedes wegen “Fehlen und Störung” erfolgt im Benehmen mit dem Integrationsbeirat (nicht allein durch den Stadtrat)
- über die zugeteilten Haushaltsmittel kann der Beirat in gewissem Rahmen eigenständig verfügen
Über zwei Punkte konnten wir uns nicht einigen
- “Geschäftsführender Ausschuss”: die beiden Vorsitzenden und der Referent für Integration bilden diesen Ausschuss, der zwischen den Sitzungen die laufenden Geschäfte wahrnimmt. Dies kann dadurch abgedeckt werden, dass der Beirat zur “Wahrnehmung seiner Arbeit” Arbeitsgruppen einsetzen kann.
- über die Vertretung des Integrationsbeirates nach aussen: hier war ich der festen Meinung, dass die Vorsitzende / der Vorsitzende die Möglichkeit haben muss, nach aussen aufzutreten, z.B. eigenständig eine Presseerklärung abzugeben. Meine Formulierung: Der/die Vorsitzende vertritt den Integrationsbeirat in Absprache mit dem Referenten für Integration in der Öffentlichkeit. Damit wäre eine Anbindung an den Stadtrat gewährleistet gewesen. Im Ausschuss wurde beschlossen dies nicht zu regeln, aber sollte es da Probleme geben kann die Satzung auch wieder geändert werden.
Zum Verfahren der Berufung
- dies werden wir hier in einem eigenen Beitrag ausführlich erläutern, wenn die Wahl der Mitglieder tatsächlich erfolgt
- Wichtig: ich als Referent werden bei der Sichtung der Bewerber dabei sein.
Ansonsten kann ich so der Satzung zustimmen und auch dem Stadtrat empfehlen, diese Satzung so anzunehmen. Ich denke es ist ein guter Kompromiss, um ein arbeitsfähiges Gremium zu erhalten. Von allen städtischen Beiräten ist der Integrationsbeirat derjenige mit der größten Selbststädigkeit.
Bedanken möchte ich mich hier bei Herrn Haldenmayr wegen der sehr kooperativen Art ein für alle tragbares Ergebnis zu erzielen.
Wenn die Satzung dann endgültig beschlossen ist, werden wir sie hier veröffentlichen.
Integration als Chance begreifen
HIER „Sie kommen um zu bleiben – Integration als Chance begreifen“ – Heinrich-Böll-Stiftung
Zitat Heinrich-Böll-Stiftung: Ohne Einwanderung stünde Deutschland wirtschaftlich und kulturell um einiges ärmer da. Wir haben bis heute nicht verstanden, was eine gelungene Integration für unser Land ökonomisch und gesellschaftlich bedeuten kann.
Die Aufgabe der Integration sollten wir als Investition in die Zukunft begreifen. Die in Deutschland lebenden Ausländer/innen sorgten 2012 für einen Überschuss in den öffentlichen Haushalten von insgesamt 22 Milliarden Euro. Jeder von ihnen zahlte demnach durchschnittlich 3.300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben, als er an staatlichen Leistungen erhielt. Das Plus pro Kopf ist in den vergangenen zehn Jahren um über die Hälfte gestiegen. Die Zahlen kommen von einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW.[3] … Eine gute Integrationspolitik ist also nicht nur aus humanen Gründen geboten, sondern auch ökonomisch klug und nachhaltig. Wir sollten die Diskussion um die Integration von Flüchtlingen daher auch als Chancendebatte verstehen. Die Prosperität in Deutschland hängt von der Offenheit unserer Gesellschaft ab.

Abbildung: geraltLizenz: Public Domain
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