Integrationsbeirat

Der bisherige Ausländerbeirat der Stadt Memmingen soll in Integrationsbeirat umbenannt werden und damit auch die Satzung geändert werden.

Es gibt einen AK Integrations-Satzung. Dieser hat in ca. 80 Arbeitsstunden eine Satzung ausgearbeitet. Die Stadt Memmingen hat dem einen eigenen Satzungsentwurf gegenüber gestellt.

Der Arbeitskreis hat am 08.07.2020 die Fraktionsvorsitzenden oder einen Stellvertreter zu einer Information über die Entwürfe einer Satzung eingeladen.

Es liegt ein Entwurf des Arbeitskreises vor und ein Entwurf der Stadtverwaltung. Sie unterscheiden sich in vielen Punkten ganz wesentlich

HIER die Gegenüberstellung der beiden Entwürfe mit Anmerkungen

Der entscheidende Unterschied

Der AK schlägt vor, die Vertreter des Integrationsbeirates direkt und demokratisch von den hier leben ausländischen Mitbürgern wählen zu lassen. Der Vorschlag bisher: 20 Vertreter sollen nach 8 Gruppe der hier lebenden Menschen proportional gewählt werden.

Es ist angedacht ein 20 wählen zu lassen, dazu je ein Vertreter der Fraktionen und den Rest mit entsprechenden Fachleuten. Das Gremium soll bis zu 40 Personen umfassen.

Laut AK sind alle Positionen ihres Entwurfes verhandelbar, bis auf die demokratische Wahl.

Es gibt ca. 4000 ausländische Mitbürger die wahlberechtigt sind.

Die Stadt schlägt vor, die Mitglieder vom Stadtrat wählen zu lassen auf Vorschlag der ausländischen Mitbürger, analog zum Seniorenbeirat. 

Argumente der Stadt gegen die Wahl: zu geringe Wahlbeteiligung (Frage: wird dann die Kommunalwahl bei einer zu geringen Wahl auch abgeschafft?), rechtliche Probleme (es gibt einige Kommunen in Bayern die wählen, und in ganz Hessen werden die Integrationsbeiräte gewählt.) und datenschutzrechtliche Bedenken (aber die gelten bei jeder anderen Wahl auch)

Daraus ergeben sich weitere wesentliche Unterschiede:

  • Der Integrationsbeirat wählt seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der gewählten Mitglieder (Stadt: OB ist Vorsitzender)
  • Der Vorsitzenden ruft zu Sitzungen ein und legt die Tagesordnung fest (Stadt: OB und Verwaltung)
  • Es gibt einen geschäftsführenden Ausschuss, der die konkrete Arbeit zwischen den Sitzungen erledigt. (Stadt: nur Gesamt-Beirat und nach Einberufung durch die Stadt).
  • es gibt keine starre Festlegung der externen Mitglieder der Integrationsbeirates.
  • Der Beirat hat Antragsrecht an die Stadt, die Vorsitzende/der Vorsitzende hat Rederecht bei entsprechen Anträgen

Der AK hat sich insgesamt ca. 80 Stunden getroffen und diese Satzung ausgearbeitet. Mit dem Satzungs-Entwurf des Arbeitskreises ist m.E. ein äußerst bürgerfreundlicher und demokratische Entwurf entstanden, der auch die Bürgerbeteiligung insgesamt auf neue Füße stellen könnte. Es wurde mehrfach auf das “Memminger Manifest” Punkt 2 verwiesen: neue Wege der Bürgerbeteilgung finden.

Weiteres Vorgehen:

  • die Stadt will jetzt “schnell” eine Entscheidung – AG: es braucht noch Zeit, es gibt keinen Grund, jetzt ganz schnell zu entscheiden.
  • die unterschiedlichen Entwürfe werden in den Fraktionen diskutiert und entschieden (bis Ende September)
  • je mehr Fraktionen oder Mitglieder sich auf den Entwurf des AK festlegen, umso wahrscheinlicher wird die Stadtverwaltung einlenken 
  • auf Grund dieser Entscheidungen wird noch einmal mit der Stadtverwaltung diskutiert
  • Rupert Reisinger als Integrations-Referent nimmt Kontakt auf mit der Stadtverwaltung und den verschiedenen Gruppen auf

Hier auf die schnelle einige Informationen:

  • HIER der Integrationsbeirat Ansbach: “Der Integrationsbeirat der Stadt Ansbach ist ein demokratisch gewählter Beirat”
  • HIER Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeispiele
  • HIER Stadt Fürth: Der neu gewählte Beirat für Migration und Integration entspricht der Vielfalt der in der Stadt Fürth lebenden Migrantinnen. Unter den 15 Mitgliedern aus den Herkunftsstaaten Amerika, Armenien, Äthiopien, Bulgarien, Eritrea, Griechenland, Marokko, Polen, und der Türkei ist auch die Gruppe der Spätaussiedler mit 1 Person vertreten. Fast zwei Drittel der gewählten Mitglieder sind Frauen. Die Zahl der Wahlberechtigten war mit über 20.000 Personen stark gestiegen. Die Wahlbeteiligung lag bei 2,5 %, ist somit nicht hoch, hat sich aber seit der letzten Wahl 2012 mehr als verdoppelt.
  • HIER Landkreis Aschaffenburg